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Rauchmelder-Pflicht
Wenn ein Piepton Leben rettet: Rauchmelder sorgen für Sicherheit
Welche Räume müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden?
Für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure sind Rauchwarnmelder ab 2018 gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvoll sind sie außerdem in Wohn- und Esszimmern, Keller und Dachboden sowie in offenen Wohnraumverbindungen wie etwa Treppenaufgängen. Für Küche und Bad empfehlen sich wegen der starken Dampfentwicklung spezielle Hitzemelder oder Rauchmelder mit Bi-Sensor-Technologie.
Rauchmelderpflicht überall in Bayern ab 2018
(Quelle: Versicherunskammer Bayern)
Wie müssen die Rauchmelder angebracht werden?
Rauchmelder immer nach den Angaben des Herstellers montieren. In der Regel werden sie waagrecht an der Decke angebracht, weil Rauch nach oben steigt. Am besten ist ein Platz mittig an der Decke oder mit mindestens 50 cm Abstand von der Wand. Bei Dachschrägen hilft eine Holzkonstruktion, den Rauchmelder waagrecht anzubringen, es sei denn, die Herstellerangaben erlauben eine schräge Montage.
Was tun, wenn der Rauchmelder Alarm schlägt?
Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Panik. Retten Sie sich und andere Menschen aus dem Haus flüchten Sie dabei in mehrstöckigen Häusern immer nach unten und alarmieren Sie die 112. Nur kleine Entstehungsbrände sollten Sie mit Feuerlöscher, Löschspray oder Löschdecke selbst löschen. Versuchen Sie niemals, Fettbrände mit Wasser zu löschen!
Wer ist für die Installation der Rauchmelder zuständig?
Für die Installation der vorgeschriebenen Brandmelder ist der Eigen­ümer eines Hauses oder einer Wohnung zuständig. Er muss Rauchmelder anbringen oder einen Fachmann damit beauftragen.
Wir sind Ihr Fachmann. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.